Herzlich Willkommen! Wir wollen, dass Sie sich in unserer Anlage wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können. Damit dies für alle Gäste möglich ist, gelten auch in unserer Anlage einige Spielregeln. Beachten Sie deshalb die Hinweise unseres Personals und diese Hausordnung. Bitte nehmen Sie auf die anderen Gäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
Nachfolgende Tätigkeiten sind nur mit ausdrücklicher Bewilligung der Geschäftsleitung der KuBa Freizeitcenter AG gestattet:
Veranstaltungen jeglicher Art (inkl. Politische Aktionen wie z.B. dem Sammeln von Unterschriften).
Durchführung von geleiteten Trainings und / oder Unterricht während den allgemeinen Öffnungszeiten.
Verteilen oder Verkauf von Dienstleistungen, Waren und Produkten.
Verteilen von Prospekten und anderen Drucksachen.
Das begründete Gesuch muss schriftlich und rechtzeitig eingereicht werden. Es besteht kein Anspruch auf Erteilung einer Bewilligung. Das Einholen von allfälligen weiteren Bewilligungen (z.B. Gastwirtschaftsgesetz u.a.) ist Sache des Veranstalters.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz der KuBa Freizeitcenter AG in Rheinfelden.