Herzlich Willkommen! Wir wollen, dass Sie sich in unserer Anlage wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können. Damit dies für alle Gäste möglich ist, gelten auch in unserer Anlage einige Spielregeln. Beachten Sie deshalb die Hinweise unseres Personals und diese Hausordnung. Bitte nehmen Sie auf die anderen Gäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.
Wer einzelnen Bestimmungen dieser Verordnung oder den Weisungen des Personals zuwiderhandelt, kann von der Anlage verwiesen oder auch mit einem Verbot für die Anlage belegt werden. Der KuBa Freizeitcenter AG als Betreiberin oder ein anderweitig betroffener Benutzer entstandener Schaden muss vollumfänglich abgegolten werden. Für die Wegweisung ist der zum Zeitpunkt im Amt stehende Mitarbeiter der KuBa Freizeitcenter zuständig. Zur Erteilung eines weiterführenden Haus- und Zutrittsverbotes ist der Geschäftsführer der KuBa Freizeitcenter AG ermächtigt.
Zur Durchsetzung dieser Bestimmungen und der betrieblichen Anweisungen kann das Personal die Hilfe der Polizei in Anspruch nehmen.
Bei mutwilliger Verunreinigung oder Beschädigungen der Anlagen kann die Betriebsleitung, unabhängig vom entstandenen Schaden, vom Verursacher nebst der Abgeltung des Schadens eine angemessene Umtriebsgebühr erheben. Beim Erlass eines partiellen und umfassenden Zutrittsverbotes wird eine allfällig vorhandene Wertkarte (Abonnement) umgehend gesperrt. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung für das nicht mehr benutzbare Kontokorrentsaldo. Gleichzeitig erfolgt grundsätzlich keine Rückerstattung auf andere Handelsware oder Dienstleistungsansprüche.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz der KuBa Freizeitcenter AG in Rheinfelden.