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KuBa Freizeitcenter AG

Hausordnung (12.11.21)

Herzlich Willkommen! Wir wollen, dass Sie sich in unserer Anlage wohlfühlen, sich vergnügen und erholen können. Damit dies für alle Gäste möglich ist, gelten auch in unserer Anlage einige Spielregeln. Beachten Sie deshalb die Hinweise unseres Personals und diese Hausordnung. Bitte nehmen Sie auf die anderen Gäste Rücksicht und verhalten Sie sich so, dass keine anderen Gäste belästigt oder gefährdet werden. Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Für Fragen, Wünsche und Anregungen stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden gerne zur Verfügung.

  • 1. Gültigkeit

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  • 2. Zutrittsregelung

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    Die Gäste erhalten gegen eine Bezahlung an der Kasse einen Eintritt. Alle Abonnemente sind an der Kasse erhältlich. Die Einzel-Eintritte berechtigen nur zum einmaligen Eintritt. Abonnemente sind persönlich und sind bis zur vollständigen Entwertung, bzw. bis zum Ablauf gültig. Gelöste Eintritte und Abonnemente werden nicht zurückgenommen. Die Eintrittspreise und Platzmieten sind in separaten Preislisten geregelt.
    Schulklassen und Gruppen betreten und verlassen die Sportanlage unter der Führung der Gruppenleitung geschlossen.
    Die Gruppenleiter/In trägt die Verantwortung in Bezug auf Sicherheit und Einhaltung der Hausordnung seiner/ihrer Klasse/Gruppe.

    Die Benutzung der KuBa Freizeitcenter AG kann aus technischen sowie Sicherheits- und organisatorischen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ebenso kann die Nutzung auf eine bestimmte Nutzergruppe beschränkt werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Gebühr besteht nicht.

    Der Zutritt zur Anlage kann nicht gestattet werden für:

    • Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel, sich selber oder andere Gäste gefährden könnten.

    • Personen, die Tiere mit sich führen (ausgenommen sind Blinde mit Führerhunden).

  • 3. Altersbestimmung

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  • 4. Anweisungen des Personals

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  • 5. Bewilligungspflicht

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  • 6. Fotografieren und Filmen

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  • 7. Verhalten

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  • 8. Haftung

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  • 9. Lob und Kritik

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  • 10. Inkrafttreten

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  • 11. Sanktionen

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Ausschliesslicher Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist der Sitz der KuBa Freizeitcenter AG in Rheinfelden.